Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien vom Bundesrat geplant
Die Krankenkassenprämien sind in den letzten Jahren in der Schweiz stark angestiegen. Das Haushaltsbudget vieler Bürger wird dadurch immer stärker belastet. Der Bundesrat plant nun eine Entlastung mit höheren Steuerabzügen für Krankenkassenbeiträge.
Entlastung für Schweizer Haushalte mit höherem Steuerabzug für Krankenkassenprämien
Der Bundesrat sieht für die Schweizer Bürger höhere Steuerabzüge für Krankenkassenbeiträge vor, um die Haushalte zu entlasten. Am 11. Juni 2021 hat er zu seinem Vorschlag die Vernehmlassung eröffnet.
Der Betrag, der von der direkten Bundessteuer abgezogen werden kann, soll für alleinstehende Personen von bisher 1'700 Franken auf bis zu 3'000 Franken steigen.
Ehepaare sollen künftig statt bisher 3'500 Franken nun bis zu 6'000 Franken für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung von der Steuer abziehen können.
Bei den Abzugslimiten pro Kind ist eine Erhöhung von aktuell 700 Franken auf bis zu 1'200 Franken geplant.
Im Gegenzug schlägt der Bundesrat vor, dass künftig Prämien für Lebensversicherungen und private Krankenkassen sowie Zinsen auf Sparkapitalien nicht mehr steuerlich abgezogen werden können.
Laut Mitteilung des Bundesrates soll die Neuregelung auch für kantonale Steuern gelten. Wie bisher können die Kantone nach dem Vorschlag des Bundesrates selber die Höhe der Abzüge festlegen.
Krankenkassenprämien in den letzten Jahren angestiegen
In der gesamten Schweiz sind die Prämien für die Krankenpflegeversicherung in den letzten Jahren stark angestiegen, wie der Bundesrat in seinem erläuternden Bericht zur Vernehmlassung schreibt. Dagegen wurden die Steuerabzüge nur im Rahmen der allgemeinen Teuerung erhöht. Der Bundesrat schlägt eine Erhöhung des Abzugs bei der direkten Bundessteuer vor, um der Belastung durch die Krankenversicherungsprämien stärker Rechnung zu tragen.
Laut Bundesrat werden die Einnahmen durch die Bundessteuer aufgrund dieser Veränderungen jährlich um ungefähr 290 Millionen Franken vermindert. Auf den Bund würden davon rund 230 Millionen Franken und auf die Kantone etwa 60 Millionen Franken entfallen.
Vorschlag des Bundesrates aufgrund von Vorstoss des Parlaments
Der Bundesrat setzt mit der Änderung eine Motion des SVP-Nationalrates Jean-Pierre Grin (VD) um. Das Parlament hatte diese Motion bereits 2019 an den Bundesrat überwiesen.
Die Abzüge fallen nach dem Vorschlag des Bundesrates etwas geringer aus als in der Motion ursprünglich vorgesehen. Ehepaare sollten nach dem Vorstoss bis zu 6'100 Franken absetzen können. Das sind 100 Franken mehr als vom Bundesrat vorgesehen. Die Kürzung soll einen doppelt so hohen Abzug für Ehepaare wie für die übrigen Steuerpflichtigen verhindern, wie es im erläuternden Bericht heisst.
Für Personen, die keine Beiträge an die AVH, die berufliche Vorsorge als zweite Säule und die Säule 3a zahlen, werden die Steuerabzüge gestrichen. Die Vernehmlassung endet am 8. Oktober 2021.