Sparen im Gesundheitswesen: Diskussion zur Begrenzung der freien Arztwahl vom Bundesrat vertagt
Im Schweizer Gesundheitswesen soll gespart werden. Strategisch passt die Regierung ihren Plan gegen hohe Kosten teilweise an. Das betrifft auch die freie Arztwahl und die Kostenbremse.
Zur Zeit der Einführung des Gesetzes zur obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz 1996 wurden über die Krankenkassen zwölf Milliarden Franken abgerechnet. Mit mehr als 34 Milliarden Franken macht der Betrag heute fast das Dreifache aus. Seit drei Jahren versucht der Bundesrat mit konkreten Vorschlägen den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Eine Expertengruppe hat bereits verschiedene Vorschläge unterbreitet.
Regierung verteilt Sparmassnahmen auf zwei Pakete
Die Schweizer Regierung rechnet mit einem Widerstand von Spitälern, Ärzten, Pharmaindustrie, Apotheken und Versicherungen gegen die Sparmassnahmen. Auch Patientinnen und Patienten werden als Gegner befürchtet. Um diesen Widerstand abzufedern, wurden die geplanten Sparmassnahmen von der Regierung auf zwei Pakete verteilt.
Das Parlament behandelt gegenwärtig das erste Paket. Das zweite Paket wurde bereits im letzten Herbst vorgestellt und stiess bei Kantonen, Parteien und Verbänden zum Teil auf kritische Reaktionen.
Einschränkung der freien Arztwahl umstritten
Die freie Arztwahl ist Bestandteil von Paket zwei. Die Vorschläge zur Einschränkung der freien Arztwahl sind höchst umstritten. Bei gesundheitlichen Problemen müssen sich künftig Patientinnen und Patienten bei einer vorher definierten Stelle wie einer telefonischen Hotline oder beim Hausarzt melden, bevor sie einen anderen Arzt wählen.
Viele Versicherte haben bereits solche Modelle gewählt, doch Parteien aus dem rechten Lager und der Mitte kritisierten diesen Vorschlag. Der Bundesrat gab bekannt, dass die weiteren Vorschläge aus diesem Paket vor dem Hintergrund der Rückmeldungen geprüft werden sollen.
Der Bundesrat hatte die Vorschläge bereits auf zwei Pakete verteilt. Er trennt das zweite Paket nun auf und vertagt die Debatte zu weiteren umstrittenen Vorschlägen auf später.
Die Kostenbremse als Streitthema
Kritisch sind auch die Reaktionen über die vorgeschlagene Zielvorgabe für die Kosten. In jedem Jahr sollen Bund und Kantone Limits festlegen, die für den Anstieg der Kosten beispielsweise in Arztpraxen gelten. Massnahmen werden eingeleitet, wenn die Kosten stärker ansteigen. Ärztinnen und Ärzte können für ihre Behandlungen dann weniger verlangen.
Die Kostenbremse wird aus dem zweiten Paket nun vom Bundesrat herausgelöst. Sie soll jetzt der Volksinitiative zur Kostenbremse, die von der Mitte-Partei initiiert wurde, als Gegenvorschlag entgegengesetzt werden.