Abbau von Reserven der Krankenkassen soll Versicherten zugute kommen
Der Bundesrat hat eine Revision verabschiedet, dass die Krankenkassen ihre Reserven abbauen sollen. Die Voraussetzungen für den Reservenabbau sollen mit der Revision vereinfacht werden. Vom Abbau der Reserven sollen alle Versicherten der jeweiligen Krankenkassen profitieren.
Reserven der Krankenkassen deutlich über dem vorgeschriebenen Minimum
Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 14. April 2021 mitteilte, übersteigen die Reserven der Schweizer Krankenkassen mit 11,3 Milliarden Schweizer Franken wesentlich das vorgeschriebene Minimum. Dieser Überschuss macht 203 Prozent des geforderten Minimums aus. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Krankenkassen diese Reserven zugunsten ihrer Versicherten abbauen sollen.
In der Sitzung am 14. April verabschiedete er eine Revision der Verordnung über die Krankenversicherungsaufsicht (KVAV). Mit dieser Revision werden die Voraussetzungen für den freiwilligen Reservenabbau sowie die Rückerstattung zu hoher Einnahmen von Prämien durch die Versicherer präzisiert. Die Revision soll die Versicherer dazu anhalten, die Prämien für ihre Versicherten möglichst knapp zu halten. Sie stellt eine Vereinfachung für den Abbau der Reserven dar.
Voraussetzungen zum Abbau der Reserven durch Bundesrat vereinfacht
Der Bundesrat hat die Grenze für den Abbau von Reserven von 150 Prozent auf ein Mindestniveau von 100 Prozent abgesenkt. Versicherer müssen, damit ihr Abbaugesuch genehmigt werden kann, das Verhältnis von Kosten und Prämieneinnahmen ausweisen. Der Bundesrat hat dieses Verhältnis, bei dem eine Rückerstattung von Beitragszahlungen erfolgen kann, definiert.
Am 1. Juni 2021 tritt die neue Verordnung in Kraft. Die Umsetzung erfolgt erstmals 2022 im Rahmen der Prämienbewilligung.
Um grosse Unterschiede zwischen Prämien und tatsächlich entstandenen Kosten auszugleichen, können die Krankenkassen
- ihre Reserven vollständig abbauen
- zu viel bezahlte Prämien an die Versicherten zurückzahlen.
Wem kommt der Abbau der Reserven zugute?
Von einem freiwilligen Abbau der Reserven profitieren alle Versicherten in der jeweiligen Krankenkasse, unabhängig vom jeweiligen Kanton. Eine Rückerstattung zu hoher Prämieneinnahmen erhalten nur Versicherte in den Kantonen, in denen die Prämien deutlich höher als die Kosten waren.
Der Bundesrat erhofft sich mit der Revision der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit. Nicht in der Weisung des BAG, sondern in der Verordnung werden nun die Voraussetzungen für den freiwilligen Reservenabbau festgelegt. Der Bundesrat will mit der Änderung verhindern, dass Versicherer zur Gewinnung neuer Mitglieder beide Korrekturinstrumente anwenden.