Prämienerhöhung 2024: Wie stark steigen die Krankenkassenprämien nächstes Jahr?
Für Schweizer Versicherte kommt 2024 der erneute Prämienschock in der Krankenversicherung. Letztes Jahr stieg die jährliche Prämie bereits im Schnitt um 6,6 Prozent. 2022 gab es das erste Mal seit Jahren eine kleine Prämiensenkung von im Durchschnitt 0,3 Prozent. Im Jahr 2024 steigen die Prämien um weitere 8,7 Prozent! Damit beträgt die mittlere Prämie 359,50 CHF pro Monat. Sie können jedoch kostenlos die Rechner und Formulare für die Suche nach einer günstigeren Krankenkasse für 2024 nutzen. Die dazugehörige Prämienoptimierung erfolgt mit den neusten Daten für 2024.
Prämienvergleich für 2024: 8,7 Prozent teurer als im Vorjahr
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Aktuelle Veränderung der Krankenkassenprämien 2024 nach Kanton
Für zahlreiche Schweizer Haushalte gibt es schlechte Nachrichten für 2024, wenn es um die Prämien für die Krankenkassen geht. Wie bereits im letzten Jahr, steigen die Prämien massiv und im Durchschnitt um 8,7 Prozent. Einige Kantone trifft es 2024 besonders hart:
- Appenzell Ausserrhoden +10,1 Prozent
- Tessin +10,5 Prozent nach 9,0 Prozent
- Zug +10,2 Prozent
Ein wesentlicher Faktor für den Anstieg der Beiträge im Jahr 2024 sind die gestiegenen Ausgaben. Eine Zunahme von Arztkonsultationen, ambulanten Krankenhausdiensten und der Verbrauch von mehr und kostspieligeren Medikamenten führten zu dieser Entwicklung. 2023 konnten die Beitragseinnahmen nicht die Ausgaben von rund 35 Milliarden Franken, die den Krankenkassen entstanden sind, abdecken. Dieses Szenario wiederholte sich bereits im Jahr 2022.

# Der Prämienbeitrag wird gerade für unsere Besucher aktualisiert!
Mit welchen Veränderungen Sie tatsächlich im kommenden Jahr rechnen müssen, hängt von Ihrem Versicherer ab. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die von den Versicherern unterbreiteten Prämien genehmigt. Die Krankenversicherungen haben durch stark gestiegene Gesundheitskosten höhere Ausgaben als erwartet, daher werden die Prämien 2023 stärker angepasst. Dennoch gibt es zwischen den Krankenkassen trotz gleicher Leistungen erhebliches Einsparpotential. Sie können hierzu unseren Krankenkassenrechner nutzen.
Prämienerhöhung 2024 zwischen 6,5 und 10,5 Prozent
Die Erhöhungen der Krankenkassenprämien 2024 fällt je nach Kanton unterschiedlich stark aus. Während einige Kantone im Durchschnitt "nur" um 6,5 Prozent erhöhen (Basel Stadt), wird die Krankenversicherung z.B. in Tessin um 10,5 Prozent teurer. Hier kann es sich besonders lohnen, die Prämien der Krankenversicherung zu vergleichen.



Einsparungsmöglichkeiten in den jeweiligen Kantonen für 2023
Möchten Sie Prämien bei der Krankenversicherung sparen, sollten Sie unabhängig davon, ob in Ihrem Kanton die Prämien sinken, einen Krankenkassenvergleich der verschiedenen Versicherer vornehmen. Der Vergleich zeigt Ihnen die günstigsten Angebote für Ihren Kanton.
So können Sie zum Ende des Jahres bei Ihrem bisherigeren Versicherer kündigen und dann zu einem günstigeren Versicherer wechseln. Was Sie tatsächlich sparen, hängt vom jeweiligen Franchise ab. Im nachfolgenden Überblick wird die jährliche Einsparung für ein Franchise von 300 Franken bei der günstigsten Krankenkasse im Vergleich zur teuersten Krankenkasse für das Jahr 2023 dargestellt.
Kanton | Sparoption im Jahr | teuerste Prämie | günstigste Prämie | |
Aargau | 1'642,80 Franken | SWICA Krankenversicherung mit 5'829,20 Franken | Aquilana Versicherungen mit 4'226,40 Franken | |
Appenzell Innerrohden | 1'500,00 Franken | Moove Sympany AG mit 4'970,40 Franken | Sanitas Grundversicherungen AG mit 3'470,40 Franken | |
Appenzell Außerrohden | 2'322,00 Franken | Atupri Gesundheitsversicherung 6'130,20 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung mit 3'853,20 Franken | |
Bern | 2’086.80 Franken | rhenusana mit 7’246.80 Franken | KPT Krankenkasse AG mit 5’160.00 Franken | |
Basel Landschaft | 1’887.60 Franken | EGK Grundversicherungen AG mit 7’077.60 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG mit 5’190.00 Franken | |
Basel Stadt | 3’438.00 Franken | Agrisano Krankenkasse AG mit 9’036.00 Franken | Assura-Basis SA mit 5’598.00 Franken | |
Freiburg | 2’594.40 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG mit 7’254.00 Franken | Vivao Sympany AG mit 4’659.60 Franken | |
Genf | 6’480.00 Franken | Agrisano Krankenkasse AG mit 11’944.80 Franken | SWICA mit 5’464.80 Franken | |
Glarus | 1’696.80 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung mit 5’810.40 Franken | Avenir Krankenversicherung mit 4’113.60 Franken | |
Graubünden | 2’256.00 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung mit 6’248.40 Franken | KPT Krankenkasse AG mit 3’992.40 Franken | |
Jura | 4’542.00 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung mit 9’691.20 Franken | Assura-Basis SA mit 5’149.20 Franken | |
Luzern | 2’434.80 Franken | Franken Visana AG mit 6’644.40 Franken | Franken Krankenkasse Luzerner Hinterland mit 4’209.60 Franken | |
Neuenburg | 3’322.80 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG mit 8’704.80 Franken | Assura-Basis SA mit 5’382.00 Franken | |
Nidwalden | 1’537.20 Franken | SWICA Krankenversicherung mit 5’289.60 Franken | Kolping Krankenkasse mit 3’752.40 Franken | |
Obwalden | 2’478.00 Franken | SWICA Krankenversicherung mit 6’126.00 Franken | Atupri Gesundheitsversicherung mit 3’648.00 Franken | |
St. Gallen | 1’986.00 Franken | Visana AG mit 6’297.60 Franken | Krankenkasse Stoffel mit 4’311.60 Franken | |
Schaffhausen | 2’504.40 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung mit 7’018.80 Franken | SWICA mit 4’514.40 Franken | |
Solothurn | 2’136.00 Franken | Supra mit 6’645.60 Franken | KPT Krankenkasse AG mit 4’509.60 Franken | |
Schwyz | 1’838.40 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung mit 5’798.40 Franken | Assura-Basis SA mit 3’960.00 Franken | |
Thurgau | 2’389.20 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung mit 6’604.80 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG mit 4’215.60 Franken | |
Tessin | 2’672.40 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG mit Fr. 7’722.00 Franken | Aquilana Versicherungen mit 5’049.60 Franken | |
Uri | 2’239.20 Franken | sana24 AG mit 5’970.00 Franken | CSS Krankenversicherung AG mit 3’730.80 Franken | |
Waadt | 3’856.80 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung mit 9’091.20 Franken | KPT Krankenkasse AG mit 5’234.40 Franken | |
Wallis | 2’242.80 Franken | Visana AG mit 6’463.20 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG mit 4’220.40 Franken | |
Zug | 1’887.60 Franken | Supra mit 5’664.00 Franken | Vivao Sympany AG mit 3’776.40 Franken | |
Zürich | 2’292.00 Franken | vivacare AG mit 7’168.80 Franken | KPT Krankenkasse AG mit 4’876.80 Franken |
Wissenswertes zu den Krankenkassenprämien
Im Schweizer Gesundheitssystem ist festgeschrieben, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person bei einer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abschliessen muss. Dafür bezahlen Sie monatliche Beiträge, die sogenannten Prämien. Da die Versicherer diese jährlich für das Folgejahr anpassen dürfen, haben Sie das Recht, Ihre Krankenkasse zu wechseln und zum Jahresende zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Doch wie genau funktioniert das mit den Krankenkassenprämien?
Die Krankenkassen dürfen ihre Prämien nicht willkürlich festlegen, sondern müssen sich an bestimmte Regeln halten. Aus diesem Grund müssen die Prämien für die Versicherungsmodelle der einzelnen Krankenkassen jedes Jahr vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.
Damit das BAG prüfen kann, ob die Prämienwünsche für das Folgejahr berechtigt sind, müssen die Versicherer ihre finanzielle Situation und ihre Prognosen für das laufende sowie das kommende Jahr vorlegen. Anhand dieser Daten kann das BAG die Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen beurteilen, welche kostendeckend arbeiten müssen.
Ausserdem werden die finanziellen Reserven der Versicherungen überprüft. Eine wirtschaftlich schwächelnde Krankenkasse darf zwecks Rücklagenstellung höhere Kosten verlangen als eine, die über ein enormes finanzielles Polster verfügt. Das BAG berücksichtigt während des Genehmigungsverfahrens auch die individuelle Situation jeder Krankenversicherung, wie Kostenentwicklung, Budget oder Mitgliederzahlen.
Nicht vergessen werden darf, dass eine Prämie nur dann genehmigt wird, wenn auch die übrigen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem Rabattangebote durch wählbare Franchisen, alternative Versicherungsmodelle sowie die Möglichkeit, die Unfallversicherung ausschliessen zu können.
Bei der Festlegung der Prämien wird die individuelle Situation jeder Krankenkasse berücksichtigt. Darunter fallen auch regionale Unterschiede, weswegen die Schweiz in unterschiedliche Prämienregionen eingeteilt ist. Einzelne Kantone sind eigenständige Prämienregionen, während sich kleinere Kantone oft zu einer Prämienregion zusammenschliessen. Grosse Kantone werden wiederum teilweise in mehrere Prämienregionen unterteilt, da sich die wirtschaftlichen Bedingungen in den einzelnen Regionen des Kantons stark unterscheiden können.
Hinzu kommen die unterschiedlichen Versicherungsmodelle neben der traditionellen Grundversicherung. Wer beispielsweise bereit ist, einen bestimmten Hausarzt zu besuchen, kann im Vergleich zur klassischen Grundversicherung Geld einsparen. Unser Prämienrechner zeigt, wie hoch das individuelle Sparpotenzial ist.
Was macht die Krankenkasse mit den Prämien?
Mit den Prämien finanzieren die Krankenversicherungen die erbrachten Leistungen für Versicherte – je nach Versicherungsmodell ist dabei auch die Unfalldeckung inbegriffen – und decken alle weiteren Kosten, die damit in Zusammenhang stehen. Dazu gehören etwa Verwaltungskosten, die Gehälter der Angestellten oder das Bilden von Rückstellungen.
Um ein besseres Bild davon zu bekommen, wie die Ausgaben der Krankenkassen verteilt sind, hat das Bundesamt für Gesundheit das Faktenblatt „Wozu werden die Prämien verwendet?“ erstellt. Daraus sind folgende Zahlen entnommen, welche die Kostenanteile der Krankenkassen für das Jahr 2016 prognostiziert hatten:

Unterschiedliche Fraktionen wie die SP oder CVP fordern regelmässig, dass der Bundesrat mehr Anstrengungen unternimmt, eine weitere Teuerung der Krankenkassenprämien zu begrenzen. Regelmässig schmettert die Regierung ihre Vorstösse jedoch ab. Auch von den Fraktionen eingereichte Volksinitiativen haben bisher nur wenig erfolgreiche Vorlagen oder Gesetze hervorgebracht, die die Schweizerische Bundesversammlung beschlossen hat.
Wie können Versicherte bei den Krankenkassenprämien sparen?
Um bei den Krankenkassenprämien zu sparen, ist die einfachste Möglichkeit ein Krankenkassenwechsel. Wenn Sie die Krankenkassenprämien vergleichen, finden Sie schnell und einfach das günstigste Angebot. Ein Krankenkassenwechsel ist immer per Ende Jahr möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens einen Monat bei der Krankenkasse vorliegen.
Fragen und Antworten zur Prämienverbilligung
Personen, welche über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, können in der Schweiz im Wohnkanton einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Wird dieser bewilligt, werden die Krankenkassenprämien zum Teil staatlich finanziert. Dies gilt im Übrigen auch für Familienmitglieder, welche ebenfalls vom niedrigen Einkommen betroffen sind.
Grundsätzlich haben alle versicherten Personen in der Schweiz, die ein geringes Einkommen erzielen, Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Die Höhe des steuerbaren Einkommens, ab der Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung besteht, ist jedoch je nach Kanton unterschiedlich festgelegt. Deshalb ist es durchaus möglich, dass von zwei Personen mit gleichem Einkommen und Wohnsitz in verschiedenen Kantonen nur eine Anspruch auf die Prämienverbilligung beziehungsweise die Entlastung hat.
In jedem Kanton gibt es eine zuständige Stelle, bei der die individuelle Prämienverbilligung beantragt werden kann. Die Adressen und Kontaktdaten der zuständigen Stellen können beim Bundesamt für Gesundheit angefragt oder auf dessen Homepage eingesehen werden.
Wie die Prämienverbilligung beantragt werden muss, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Informationen bezüglich des konkreten Vorgehens sind den Internetauftritten der zuständigen kantonalen Stellen zu entnehmen. Dort können in den meisten Fällen alle nötigen Formulare inklusive Ausfüllhinweisen direkt heruntergeladen werden. Bei einigen Kantonen wird man auch interaktiv durch die Antragstellung geführt. Der Antrag ist anschliessend ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Im Kanton Zürich ist die Antragstellung besonders einfach. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich wird von den Gemeindesteuerämtern darüber informiert, wer Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung hat. Den ermittelten Personen wird anschliessend direkt ein Antragsformular zugeschickt, welches sie lediglich unterschrieben zurückschicken müssen.
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