Prämienerhöhung 2022: Krankenkassenprämien steigen nicht überall
Schweizer Versicherte können auch 2022 aufatmen: Ein „Prämienschock“ steht ihnen bei der Krankenversicherung nicht ins Haus. Während die mittlere Prämie seit 1996 jährlich im Schnitt um 3,8 Prozent anstieg, waren es 2020 nur 0,2 Prozent beziehungsweise monatlich 1,1 Franken für Erwachsene und 2021 nur 0,5 Prozent. Dieser Trend hält bei den Krankenkassenprämien auch 2022 an. Im Schnitt sinken die Krankenkassenprämien um 0,3 Prozent im nächsten Jahr. In einigen Kantonen steigen die Prämien jedoch um bis zu 1,4 Prozent.
Prämienvergleich für 2022: Nicht überall in der Schweiz wird es günstiger
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Aktuelle Veränderung der Krankenkassenprämien 2022 nach Kanton
Für zahlreiche Schweizer Haushalte gibt es gute Nachrichten für 2022, wenn es um die Prämien für die Krankenkassen geht. Anders als bisher erwartet, steigen die Prämien nicht um einen geringeren Betrag als in den Jahren zuvor an, sondern sie werden erstmals seit 2008 sogar gesenkt.
Ein Grund dafür ist der Abbau von Reserven bei den Krankenkassen. Für Erwachsene ab einem Alter von 26 Jahren wird die mittlere Prämie gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent sinken. Über eine noch höhere Einsparung können sich junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren freuen, für die der Rückgang verglichen mit dem Vorjahr ungefähr 1 Prozent beträgt.

Mit welchen Veränderungen Sie tatsächlich im kommenden Jahr rechnen müssen, hängt von Ihrem Versicherer ab. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die von den Versicherern unterbreiteten Prämien genehmigt. Die Krankenversicherungen können ihre Reserven stärker abbauen, um ihren Versicherten Einsparungsmöglichkeiten zu gewähren. Sie können hierzu unseren Krankenkassenrechner nutzen.
Der Abbau der Reserven ist freiwillig. Auch die Kostenschätzungen der Versicherer für 2022 tragen in einigen Kantonen und bei verschiedenen Versicherern zu einer Senkung der Prämien bei.
Junge Erwachsene als Profiteure von der aktuellen Entwicklung
Am stärksten profitieren junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren von der Senkung der Krankenkassenprämien gegenüber dem Vorjahr. Für diese Altersgruppe sind die Prämien bereits 2021 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Im Schnitt können junge Erwachsene für 2022 mit einer Senkung der mittleren Prämie um 1 Prozent rechnen. Die durchschnittliche mittlere Prämie liegt für sie bei 263,80 Franken. Auch für Kinder ist mit geringeren Prämien für 2022 zu rechnen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr wird 0,3 Prozent betragen. Im Schnitt liegt die Prämie für Kinder 2022 bis 99,60 Franken.

Einsparungsmöglichkeiten in den jeweiligen Kantonen
Möchten Sie Prämien bei der Krankenversicherung sparen, sollten Sie unabhängig davon, ob in Ihrem Kanton die Prämien sinken, einen Krankenkassenvergleich der verschiedenen Versicherer vornehmen. Der Vergleich zeigt Ihnen die günstigsten Angebote für Ihren Kanton.
So können Sie zum Ende des Jahres bei Ihrem bisherigeren Versicherer kündigen und dann zu einem günstigeren Versicherer wechseln. Was Sie tatsächlich sparen, hängt vom jeweiligen Franchise ab. Im nachfolgenden Überblick wird die jährliche Einsparung für ein Franchise von 300 Franken bei der günstigsten Krankenkasse im Vergleich zur teuersten Krankenkasse dargestellt.
Kanton | Sparoption im Jahr | teuerste Prämie | günstigste Prämie | |
Aargau | 1'764,00 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG 5'757,60 Franken | Atupri Gesundheitsversicherung 3'993,60 Franken | |
Appenzell Innerrohden | 1'866,00 Franken | Moove Sympany AG 4'970,40 Franken | SWICA Krankenversicherung 3'104,40 Franken | |
Appenzell Außerrohden | 1'719,60 Franken | Atupri Gesundheitsversicherung 5'572,80 Franken | SWICA Krankenversicherung 3'853,20 Franken | |
Bern | 2'756,40 Franken | Kolping Krankenkasse AG 7'678,80 Franken | Helsana Versicherungen AG 4'922,40 Franken | |
Basel Landschaft | 2'460,00 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG 7'353,60 Franken | Helsana Versicherungen AG 4'893,60 Franken | |
Basel Stadt | 3'662,40 Franken | Agrisano Krankenkasse AG 9'036,00 Franken | Assura-Basis SA 5'373,60 Franken | |
Freiburg | 2'530,80 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG 6'985,20 Franken | Assura-Basis SA 4'454,80 Franken | |
Genf | 6'682,80 Franken | Agrisano Krankenkasse AG 11'944,80 Franken | Assura-Basis SA 5'262,00 Franken | |
Glarus | 1'684,80 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung 5'548,80 Franken | Krankenkasse SLKK 3'864,00 Franken | |
Graubünden | 2'102,40 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung 5'968,80 Franken | KPT Krankenkasse AG 3'866,40 Franken | |
Jura | 4'438,80 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung 9'256,80 Franken | Helsana Versicherungen AG 4'818,00 Franken | |
Luzern | 2'042,20 Franken | Franken Visana AG 6'129,60 | Franken Krankenkasse Luzerner Hinterland 4'087,20 Franken | |
Neuenburg | 2'872,80 Franken | PROVITA Gesundheitsversicherung AG 7'856,40 Franken | Assura-Basis SA 4'983,60 Franken | |
Nidwalden | 1'755,00 Franken | SWICA Krankenversicherung 5'356,80 Franken | KLuG Krankenversicherung 3'601,80 Franken | |
Obwalden | 1'635,60 Franken | Kolping Krankenkasse AG 5'356,80 Franken | ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG 3'721,20 Franken | |
St. Gallen | 1'874,40 Franken | Visana AG 6'064,80 Franken | Arcosana AG 4'190,40 Franken | |
Schaffhausen | 2'284,80 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung 6'578,40 Franken | Arcosana AG 4'293,60 Franken | |
Solothurn | 2'284,80 Franken | Supra 6'645,60 Franken | KPT Krankenkasse AG 4'360,80 Franken | |
Schwyz | 1'808,40 Franken | Visana AG 5'548,80 Franken | CSS Krankenversicherung AG 3'740,40 Franken | |
Thurgau | 2'274,00 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung 6'190,80 Franken | Atupri Gesundheitsversicherung 3'916,80 Franken | |
Tessin | 1'954,80 Franken | Rhenusana 6'891,60 Franken | Assura-Basis SA 4'936,80 Franken | |
Uri | 2'150,40 Franken | sana24 AG 5'650,80 Franken | CSS Krankenversicherung AG 3'500,40 Franken | |
Waadt | 3'718,80 Franken | GALENOS Kranken- und Unfallversicherung 8'683,20 Franken | Assura Basis SA 4'964,40 Franken | |
Wallis | 1'864,80 Franken | Visana AG 6'018,00 Franken | sodalis gesundheitsgruppe 4'153,20 Franken | |
Zug | 2'106,00 Franken | Kolping Krankenkasse AG 5'737,20 Franken | KLuG Krankenversicherung 3'631,20 Franken | |
Zürich | 2'223,60 Franken | vivacare AG 6'900,00 Franken | Assura-Basis SA 4'676,40 Franken |

Wissenswertes zu den Krankenkassenprämien
Im Schweizer Gesundheitssystem ist festgeschrieben, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person bei einer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abschliessen muss. Dafür bezahlen Sie monatliche Beiträge, die sogenannten Prämien. Da die Versicherer diese jährlich für das Folgejahr anpassen dürfen, haben Sie das Recht, Ihre Krankenkasse zu wechseln und zum Jahresende zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Doch wie genau funktioniert das mit den Krankenkassenprämien?
Die Krankenkassen dürfen ihre Prämien nicht willkürlich festlegen, sondern müssen sich an bestimmte Regeln halten. Aus diesem Grund müssen die Prämien für die Versicherungsmodelle der einzelnen Krankenkassen jedes Jahr vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt werden.
Damit das BAG prüfen kann, ob die Prämienwünsche für das Folgejahr berechtigt sind, müssen die Versicherer ihre finanzielle Situation und ihre Prognosen für das laufende sowie das kommende Jahr vorlegen. Anhand dieser Daten kann das BAG die Wirtschaftlichkeit der Krankenkassen beurteilen, welche kostendeckend arbeiten müssen.
Ausserdem werden die finanziellen Reserven der Versicherungen überprüft. Eine wirtschaftlich schwächelnde Krankenkasse darf zwecks Rücklagenstellung höhere Kosten verlangen als eine, die über ein enormes finanzielles Polster verfügt. Das BAG berücksichtigt während des Genehmigungsverfahrens auch die individuelle Situation jeder Krankenversicherung, wie Kostenentwicklung, Budget oder Mitgliederzahlen.
Nicht vergessen werden darf, dass eine Prämie nur dann genehmigt wird, wenn auch die übrigen rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem Rabattangebote durch wählbare Franchisen, alternative Versicherungsmodelle sowie die Möglichkeit, die Unfallversicherung ausschliessen zu können.
Bei der Festlegung der Prämien wird die individuelle Situation jeder Krankenkasse berücksichtigt. Darunter fallen auch regionale Unterschiede, weswegen die Schweiz in unterschiedliche Prämienregionen eingeteilt ist. Einzelne Kantone sind eigenständige Prämienregionen, während sich kleinere Kantone oft zu einer Prämienregion zusammenschliessen. Grosse Kantone werden wiederum teilweise in mehrere Prämienregionen unterteilt, da sich die wirtschaftlichen Bedingungen in den einzelnen Regionen des Kantons stark unterscheiden können.
Hinzu kommen die unterschiedlichen Versicherungsmodelle neben der traditionellen Grundversicherung. Wer beispielsweise bereit ist, einen bestimmten Hausarzt zu besuchen, kann im Vergleich zur klassischen Grundversicherung Geld einsparen. Unser Prämienrechner zeigt, wie hoch das individuelle Sparpotenzial ist.
Was macht die Krankenkasse mit den Prämien?
Mit den Prämien finanzieren die Krankenversicherungen die erbrachten Leistungen für Versicherte – je nach Versicherungsmodell ist dabei auch die Unfalldeckung inbegriffen – und decken alle weiteren Kosten, die damit in Zusammenhang stehen. Dazu gehören etwa Verwaltungskosten, die Gehälter der Angestellten oder das Bilden von Rückstellungen.
Um ein besseres Bild davon zu bekommen, wie die Ausgaben der Krankenkassen verteilt sind, hat das Bundesamt für Gesundheit das Faktenblatt „Wozu werden die Prämien verwendet?“ erstellt. Daraus sind folgende Zahlen entnommen, welche die Kostenanteile der Krankenkassen für das Jahr 2016 prognostiziert hatten:

Unterschiedliche Fraktionen wie die SP oder CVP fordern regelmässig, dass der Bundesrat mehr Anstrengungen unternimmt, eine weitere Teuerung der Krankenkassenprämien zu begrenzen. Regelmässig schmettert die Regierung ihre Vorstösse jedoch ab. Auch von den Fraktionen eingereichte Volksinitiativen haben bisher nur wenig erfolgreiche Vorlagen oder Gesetze hervorgebracht, die die Schweizerische Bundesversammlung beschlossen hat.
Wie können Versicherte bei den Krankenkassenprämien sparen?
Um bei den Krankenkassenprämien zu sparen, ist die einfachste Möglichkeit ein Krankenkassenwechsel. Wenn Sie die Krankenkassenprämien vergleichen, finden Sie schnell und einfach das günstigste Angebot. Ein Krankenkassenwechsel ist immer per Ende Jahr möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens einen Monat bei der Krankenkasse vorliegen.
Fragen und Antworten zur Prämienverbilligung
Personen, welche über bescheidene finanzielle Möglichkeiten verfügen, können in der Schweiz im Wohnkanton einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Wird dieser bewilligt, werden die Krankenkassenprämien zum Teil staatlich finanziert. Dies gilt im Übrigen auch für Familienmitglieder, welche ebenfalls vom niedrigen Einkommen betroffen sind.
Grundsätzlich haben alle versicherten Personen in der Schweiz, die ein geringes Einkommen erzielen, Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Die Höhe des steuerbaren Einkommens, ab der Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung besteht, ist jedoch je nach Kanton unterschiedlich festgelegt. Deshalb ist es durchaus möglich, dass von zwei Personen mit gleichem Einkommen und Wohnsitz in verschiedenen Kantonen nur eine Anspruch auf die Prämienverbilligung beziehungsweise die Entlastung hat.
In jedem Kanton gibt es eine zuständige Stelle, bei der die individuelle Prämienverbilligung beantragt werden kann. Die Adressen und Kontaktdaten der zuständigen Stellen können beim Bundesamt für Gesundheit angefragt oder auf dessen Homepage eingesehen werden.
Wie die Prämienverbilligung beantragt werden muss, ist ebenfalls nicht einheitlich geregelt. Informationen bezüglich des konkreten Vorgehens sind den Internetauftritten der zuständigen kantonalen Stellen zu entnehmen. Dort können in den meisten Fällen alle nötigen Formulare inklusive Ausfüllhinweisen direkt heruntergeladen werden. Bei einigen Kantonen wird man auch interaktiv durch die Antragstellung geführt. Der Antrag ist anschliessend ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den zusätzlich erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Im Kanton Zürich ist die Antragstellung besonders einfach. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich wird von den Gemeindesteuerämtern darüber informiert, wer Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung hat. Den ermittelten Personen wird anschliessend direkt ein Antragsformular zugeschickt, welches sie lediglich unterschrieben zurückschicken müssen.
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