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Nationalrat will lästige Anrufe von Versicherungsvermittlern unterbinden

Mann am TelefonLästige Telefonanrufe von Krankenversicherungs-Vermittlern sollen künftig der Vergangenheit angehören. Der Nationalrat stimmte einer Vorlage für eine gesetzliche Grundlage zum Verbot der telefonischen Kaltakquise zu.

Der Nationalrat stimmte einem Gesamtpaket zum Verbot der telefonischen Kaltakquise durch Vermittler von Krankenversicherungen zu. Vermittler von Krankenkassen müssen künftig strengere Regeln befolgen. Die gesetzliche Grundlage sieht auch Einschränkungen bei den Provisionen und bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Call-Center durch die Krankenkassen vor. Das Gesamtpaket wurde mit 162 zu 12 Stimmen bei 22 Enthaltungen befürwortet.

Möglichkeit der Festlegung von Regeln in einer Branchenvereinbarung

Die Branche der Krankenversicherungen kann in einer Branchenvereinbarung Regeln zum Verzicht auf Kaltakquise selbst festlegen. Die Branchenvereinbarung kann vom Bundesrat auf Antrag für allgemeingültig erklärt werden. Voraussetzung dafür ist eine Vertretung von mindestens zwei Dritteln der Versicherten durch die antragstellenden Versicherungen.

Das Gesetz soll auch das Verbot der Kalkakquise beinhalten. Personen, die bei der betreffenden Krankenkasse nie versichert waren oder es schon seit längerer Zeit nicht mehr sind, sollen keine lästigen Telefonanrufe mehr erhalten. Künftig gilt die gesetzliche Pflicht zur Protokollierung von Telefongesprächen. Die Ausbildung von Vermittlern soll neu geregelt werden.

Handlungsbedarf aufgrund ungebetener Anrufe

Die Bürger sind über ungebetene Anrufe zu ungünstigen Zeiten verärgert, bei denen es sich um Verkaufsgespräche handelt. Im Rat war nahezu unbestritten, dass diesbezüglich Handlungsbedarf besteht, da diese Form der Akquise kein Zukunftsmodell ist. Der Präsident der Krankenkasse Visana, Lorenz Hess (Mitte/BE), sprach sich im Namen seiner Fraktion für eine Branchenvereinbarung aus.

Die Branche hat bereits eine Branchenvereinbarung ausgearbeitet. Die Kernpunkte der bestehenden Vereinbarung sollen mit dem vorliegenden Geschäft eine gesetzliche Grundlage erhalten.

Pflicht und Druck von SP und Grünen gefordert

Barbara Gysi (SP/SG) betont, dass die Branchenvereinbarung aufgrund der Wut der Bürgerinnen und Bürger entstanden ist, und sprach der Vereinbarung die Freiwilligkeit ab.

Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) weist darauf hin, dass es nicht nur ärgerlich, sondern sträflich sei, bewusst falsch zu informieren. So würde neu angekommenen Migranten und Migrantinnen suggeriert, dass sie in der Schweiz zum Abschluss einer Privatversicherung verpflichtet seien. Wird eine Privatversicherung verkauft, ist das mit einer hohen Provision für den Vermittler verbunden.

Freiwillige Branchenvereinbarung wird nicht von allen Krankenkassen eingehalten

Nach Ansicht von mehreren Votanten halten sich nicht alle Krankenkassen an die freiwillige Branchenvereinbarung. FDP und GLP, die als wirtschaftsfreundlich und liberal gelten, übten entsprechende Kritik. Melanie Mettler (GLP/BE) setzt voraus, dass die Wirtschaft weiss, wie sie mit ihren Freiheiten umgehen muss. Sie sagt allerdings auch, dass die Branche ihre schwarzen Schafe gerade bei aggressiver Telefonwerbung nicht im Griff habe. Wie Regine Sauter (ZH) bemerkt, ist es für die FDP zwar nötig, als Gesetzgeber tätig zu werden, doch ist es bedauerlich oder sogar ärgerlich.

Handlungsbedarf für ein Gesetz besteht nur nach Ansicht der SVP nicht, worauf Thomas de Courten (BS) hinweist. Er würde einfach auflegen, wenn er einen ungebetenen Telefonanruf erhält. Die Gesetzesvorlage wird von seiner Partei jedoch unterstützt. Die Branche müsse selbst aktiv werden und einen Vorschlag machen.

Quelle: https://www.srf.ch/news/schweiz/versicherungsvermittler-nationalrat-geht-gegen-laestige-makler-anrufe-vor

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